Harte Bandagen im Zürcher Tramstreit
Das Bild eines entrüsteten Peter Spuhler, CEO Stadler Rail geht am 1. März 2015 durch die Medien. Es vermittelt den Eindruck, dass hartes Durchgreifen nötig ist. Im begleitenden Text ist die Rede vom «Skandal», wie er ihn in 26 Jahren im Bahngeschäft noch nie erlebt hat. Stadler sei «weggepunktet», Bombardier «hochgepunktet» worden. Bei der VBZ müssten «Köpfe rollen», weil «Muss»-Kriterien verletzt worden sind. Es sei «Korruption» im Spiel, die Ausschreibung müsse wiederholt werden, sagt Spuhler, «wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik».
Wer die SRF-Rundschau-Sendung vom 25.2.2015 verpasst hatte musste aus diesen Äusserungen schliessen, dass hier eine Beschaffung völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Und es ging nicht um wenig. Rund CHF 700 Mio. (inkl. Optionen) in einem prestigeträchtigen Verfahren um die neue Flotte der VBZ waren zu vergeben .
Wie konnte es so weit kommen?
«VBZ/Ersatz Tram2000» – ein rekordverdächtig langes Verfahren
Am 18.2.2011 erfolgte der Startschuss zur Ausschreibung der «VBZ/Ersatz Tram2000», eines Verfahrens, das ab Eröffnung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Zuschlag insgesamt 6 Jahre in Anspruch nehmen sollte. (18.2.2011 – 21.2.2017).
Das Interessante an diesem Verfahren war, dass zwischen Stadt und Kanton Zürich, also der kommunalen Beschaffungsstelle (Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich, VBZ) und der kantonalen Koordinationsstelle, die im Rahmen einer Kostengutsprache mitentscheiden konnte (Zürcher Verkehrsverbund, ZVV) eine Meinungsverschiedenheit bzgl. Anbieterselektion entstanden ist. Nach dem Durchsickern des Zuschlages – der Gewinner war Bombardier Transportation (Schweiz) AG – verweigerte der ZVV die Kostengutsprache und setzte einen Gutachter ein, um die Rechtmässigkeit des Zuschlages insgesamt zu überprüfen. Dieses Vorgehen war ein völliges Novum und löste Widerstand bei einem Teil der Anbieter aus, insbesondere beim Unternehmen, das den Zuschlag erhalten sollte. Dieses verweigerte die Zustimmung zur Herausgabe ihrer Offerte aus Gründen der Geheimhaltung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Die mit dem ZVV-Gutachten betraute Molinari Rail verfügte nämlich über enge Geschäftsbeziehungen zum 4.-platzierten Unternehmen, der Stadler Rail AG. Bombardier rügte deshalb die Unabhängigkeit und Befangenheit des Gutachters. Zudem stand die Molinari Rail AG mit Take Five GmbH in einer langfristigen Zusammenarbeit. Geschäftsführer von Take Five GmbH war Martin Weis, der als vormaliger CEO der Potsdam GmbH Stalder Rail im Jahr 2009 einen Zuschlag für Strassenbahnen im Wert von EUR 45 Mio. zugehalten hat. Martin Weis wird in der medialen Eskalation des Zürcher Tramstreits noch eine prominente Rolle spielen.
Am 25.2.2015 fand in der Sendung Rundschau vom Schweizer Fernsehen eine höchst einseitige Berichterstattung über die Ereignisse statt. Auf der Grundlage des durch Unbekannt der SRG zugespielten und ohne Einblick in die Offerten entstandenen, vertraulichen Molinari Gutachtens wurden folgende, im Nachgang als völlig haltlos erhobenen Behauptungen aufgestellt: erstens hätten alle Anbieter Muss-Kriterien verletzt, das Verfahren müsse deshalb abgebrochen werden, zweitens sei die vorläufige Gewinnerin, Bombardier zu Unrecht besser bewertet worden als die Konkurrenten Siemens und Stadler und drittens sei Korruption im Spiel, weil ein Manager von Bombardier zur Geschäftsleitung von VBZ gestossen sei. In der Folgesendung vom 4.3.2015 wurden diese Behauptungen erneuert und bestärkt.
Gleichzeitig focht die VBZ das Vorgehen des ZVV im Rahmen eines Rekurses an den Regierungsrat an. Dem ZVV steht keine unbeschränkte Beschaffungskompetenz zu, er kann sich aber im Rahmen der Gesetzgebung zur Wirtschaftlichkeit des Unterhaltes der Beschaffung äussern. Dieser Rekurs wurde vom Regierungsrat mit der Auflage gutgeheissen, die Bewertung der Angebote solle durch einen neutralen Dritten überprüft werden. Gegen den nunmehr durch den neutralen TüV-Rheinland überprüften und für korrekt befundenen gültigen Zuschlag an die Bombardier reichten die unterlegenen Anbieter, Siemens und Stadler Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Nachdem das Verwaltungsgericht beiden Beschwerdeführern die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden verweigerte, zogen sie ihre Beschwerden zurück.
Liegt Korruption vor?
Korruption liegt bekanntlich vor, wenn sich eine Täterschaft widerrechtlich in den amtlichen Willensbildungsprozess einschaltet und mittels Bestechungsgelder oder sonstigen «nicht gebührenden Vorteilen» einen amtlichen Entscheid zu ihren Gunsten beeinflusst. Man spricht von aktiver Bestechung aus der Sicht des Täters und von passiver Bestehung aus der der Amtsperson (Art. 322ter, 322quater StGB). Das gleiche gilt, leider erst ab 1.1.2016 für die sogenannte Privatbestechung im Umfeld privater Unternehmen (Art. 322octies StGB).
Im Tramstreit stand zunächst eine insinuierte aktive Bestechung der VBZ im Raum durch «Hochpunkten» des Gewinners und «Niedrigpunkten» des abgeschlagenen 4.-Platzierten, und zwar durch aktives Transferieren einer leitenden Person des Gewinnerunternehmens in das Leitungsorgan der Vergabestelle. An dieser Anschuldigung hat in der Folge, d.h. nach dem 1.3.2015 niemand mehr festgehalten, nicht einmal die SRG-Rundschau oder die zahlreich involvierten Medien der Schweiz.
Interessanterweise wurde auch ein anderer Aspekt widerrechtlicher Einflussnahme in den VBZ-Willensbildungsprozess kaum beachtet bzw. geklärt: erstens die Umstände, des amtlichen Geheimnisbruches im Zusammenhang mit dem Molinari-Gutachten, und zweitens die Weitergabe des Gutachtens und Instruktion der SRG-Rundschau vom 25.2.2015. Die Konvergenz der Sendung mit der schrillen Reaktion des unterlegenen CEO, Peter Spuhler auf die Sendung machen stutzig. Wer hat im Umfeld des ZVV das Amtsgeheimnis verletzt? Die VBZ kann ausgeschlossen werden, sie war im Zeitpunkt der Sendung nicht im Besitze des Gutachtens. Die Täterschaft war auf jeden Fall gewillt, den Zuschlagsentscheid der VBZ umzustossen. Die Sendung der Rundschau wäre ohne Zuspielen des Molinari Gutachtens nie zustande gekommen, diese Übergabe erfolgte mit dem Zweck, den Abbruches des Verfahrens zu erwirken, ein Ergebnis, das mit den medialen Forderungen von CEO Spuhler übereinstimmt. Wieso sind die zuständigen Sendeleiter Martin Meschenmoser Mario Poletti und der «Experte» Martin Weis zu diesen Punkten nie befragt worden? Bestechung ist ein Offizialdelikt. Die Strafbehörden müssen von Amtes wegen einem Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung hier in Konkurrenz mit Privatbestechung nachgehen. Weshalb haben die Zürcher Strafbehörden von Strafanträgen abgesehen?
Follow the Money – ist man geneigt zu sagen. Die ganze Kausalkette Amtsgeheimnisbruch beim ZVV Übergabe und Instruktion der SRG-Rundschau Suche nach einem «Experten» für die Sendung namens Martin Weis Ausstrahlung der Sendung Forderung nach Abbruch des Verfahrens medialer «Tsunami» in der darauffolgenden Sonntagspresse sind nach der hier vertretenen Meinung Vorgänge, die nicht aus reiner Selbstlosigkeit oder aus purer Lust an objektiver Information erfolgt sind. Falls hier Geld geflossen ist, haben wir es mit einem strafrechtlichen Vorgang zu tun.
Wie aber dem Recht zum Durchbruch verhelfen? Die Gewinnerin Bombardier verhält sich passiv, da sie ja nur verlieren kann. Die zweitplatzierte Siemens glaubt an ihren Durchbruch, notfalls in einem Beschwerdeverfahren, da sie, wie bekannt wird, einen günstigeren Preis pro Fahrzeug angeboten hat. Stadler kann nicht mehr gewinnen, er ist somit nur noch an einem Abbruch des Verfahrens interessiert. Die VBZ rekurriert gegen den ZVV vor Regierungsrat, steht somit auch in einem laufenden Verfahren. Es ist bei dieser Gemengelage leider schlicht unrealistisch, dass sich eine Strafverfolgungsbehörde in den Streit einmischt.
Immerhin meldet sich der Ombudsmann der SRG, Achille Casanova einen Monat nach der Sendung zu Wort. Die Anzeige, dessen Urheber nicht genannt wird, spricht von einer «kriminellen Verhaltensweise» der Rundschau-Verantwortlichen, insbesondere weil vertrauliche Berichte in einem laufenden Verfahren veröffentlicht worden sind. Die Rundschau kontert mit ihrer Rolle als Investigativmagazin und v.a. mit dem Argument des involvierten Steuergeldes und des involvierten öffentlichen Interesses an einem korrekten Auswahlverfahren. Casanovas Fazit ist aber ernüchternd: das öffentliche Interesse an einer Preisgabe geheimer Akten sei erfüllt, die Rundschau habe ihre Rolle als Wächter der Demokratie wahrgenommen. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei indessen verletzt, die Unterlassung der Bekanntgabe der Verbindungen zwischen Molinari dem Experten Weis und Stadler und der fehlende Zugang zu den Offerten seien unterschlagen worden, die Sendung sei in dieser Hinsicht «zu wenig präzis» gewesen. Der Rest sei Aufgabe der Gerichte.
Eine objektive Antwort der Ombudsstelle hätte zumindest den strafrechtlichen Aspekt der Amtsgeheimnisverletzung ausserhalb und innerhalb der SRG und die strafrechtlich relevante, versuchte oder vollendete, direkte oder indirekte Einflussnahme auf ein vergaberechtliches Verfahren durch den betroffenen Wettbewerber und seine Helfershelfer anprangern sollen. Rückfragen und Ermittlungen bei der ZVV und der SRG hätten Licht ins Dunkel gebracht.
Korruption – fehlender Nachweis?
Beim Zürcher Tramstreit handelt es sich somit nicht um eine klassische direkte Einflussnahme auf einen behördlichen Entscheid mittels Gewährung eines vermögenswerten Vorteiles im Sinne von Art. 322ter StGB bzw. Art. 322quater StGB. Zumindest ist der Fall in dieser Hinsicht illiquide. Es ist nicht erstellt, dass eine Täterschaft via ZVV, Molinari Rail AG und Schweizer Fernsehen einen Zuschlagsentscheid mit gezielter Information umstossen wollte und einem Entscheidungsträger «einen nicht gebührenden Vorteil» im Sinne von Art. 322ter StGB, allenfalls im Sinne von Art. 322octies StGB angeboten hat. Es ist nicht erstellt, wer das vertrauliche, dem Amtsgeheimnis unterliegende Gutachten Molinari dem Schweizer Fernsehen weitergeleitet hat. Es ist weiter nicht erstellt, welche Rolle der Gutachter Martin Weis bei der Erstellung des Gutachtens Molinari bzw. welchen Einfluss er auf Inhalt und Gestaltung der Rundschau gespielt hat.
Es ist aber offenkundig, dass die Rundschau Sendung in erster Linie das Ziel verfolgte, die VBZ und Bombardier zu diskreditieren, eine unfaire Falschbeurteilung zu Lasten der Mitbewerber zu insinuieren und die Verletzung von Muss-Kriterien zu rügen, damit ein Abbruch des Beschaffungsverfahrens notwendig wird. Von diesem Ergebnis konnte nur der 4. platzierte Stadler profitieren. Siemens spekulierte als 2.-platzierter Anbieter mit günstigerem Preis auf eine Revision des Zuschlagsentscheides, war somit nicht an einem Abbruch interessiert. Die Sendung Rundschau war somit das Instrument, mit dem ein Zuschlagsentscheid von dritter Seite aufgehoben werden sollte. Damit wird die Richtung, aus der die Einflussnahme auf eine amtliche Tätigkeit kommt, sehr verdächtig, wenn nicht offenkundig.
Das Auftreten von Peter Spuhler in den Medien nach erfolgter Ausstrahlung der Rundschau vom 25.2.2025 war mehr als unüblich. Er forderte eine Neuausschreibung und ein Köpferollen bei der VBZ. Sein sehr pointiertes Auftreten in sämtlichen einschlägigen Medien der Ringier- und Tamedia-Gruppe steht in einem direkten Zusammenhang zur Schlussfolgerung der Rundschau-Sendung, nämlich Verfahrensabbruch. War dies ein Zufall?
An der USI-Lugano kann man gegenwärtig bei Giulia Mugellini einen Kurs zum Thema «Corruzione nella pubblica amministrazione» besuchen. Neben Spielarten der Korruption, deren Analyse und Prävention beinhaltet die Vorlesung auch Formen der indirekten Korruption. Die Vorgänge sind subtiler und indirekter als im klassischen Fall. Die Täterkette ist oft mehrstufig, gut getarnt und in diversen internen und externen Gremien verankert. Der gebührende Vorteil kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden und muss nicht zwingend geldwerte Vorteile umfassen. Gerade derartige Fälle sind schwer zu ermitteln, erst recht, wenn Anzeigen fehlen. Haben wir es hier mit einem derartigen Fall subtiler und indirekter Bestechung zu tun?
KI (Chat GPT) bietet uns heute einfache Recherchen an, z.B. diese: im Tages-Anzeiger vom 26.2.2015 erwähnt VBZ-Personalchef Heinz Vögeli gezielte Indiskretionen, mit denen man die Glaubwürdigkeit der VBZ schädigen wolle. Als einen möglichen Drahtzieher erwähnt er einen ehemaligen Kadermann der Alusuisse, der an der Konstruktion eines Trams mitgewirkt hat, das an der Zürcher Tramausschreibung teilnehme. Dieser Mann tummle sich heute als «Experte» im Umfeld des ZVV. Wer ist dieser Mann? Eine KI-Recherche ergibt einen Treffer zur Frage «Ehemaliger Alusuisse-Kader als ZVV-Berater» wie folgt:
«Ein ehemaliges Mitglied des Alusuisse-Kaders, der später den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bei der Trambeschaffung beriet ist Dr. H.-P.M. (Name dem Autor bekannt). Er war in den 1990er Jahren Mitglied der Geschäftsleitung von Alusuisse und wechselte später in die Beratung. In den Jahren 2014 bis 2016 war er als unabhängiger Gutachter für die ZVV-Trambeschaffung tätig»
Man mag von KI halten, was man will. Ein energisches Auftreten der SRG Ombudsstelle hätte die Frage nach der Amtsgeheimnisverletzung und nach dem «gebührenden Vorteil», der daraus resultiert hartnäckiger stellen müssen. Angesichts des nach aussen getragenen «Skandals» angesichts des involvierten Geldvolumens und zwecks Wahrung der Integrität des Verfahrens und der Beschaffungsstelle hätten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnen müssen.
Dies passierte leider nicht mit dem Ergebnis, dass die offenkundige Intervention der Firma Stadler in den Selektionsprozess des Beschaffungsverfahrens «VBZ/Ersatz Tram2000» zwecks Wahrung eigener Zuschlagsinteressen bis heute ungeahndet geblieben ist.
Fazit
Der skurrile Streit um die Flexity-2-Trambeschaffung in Zürich lässt einen schalen Nachgeschmack zurück. Noch nie in der Geschichte schweizerischer Grossbeschaffungen wurde ein umstrittener Beschaffungsfall auf der Grundlage konstruierter Beweise medial derart hochgekocht. Noch nie hat sich das Schweizer Fernsehen in einem «Tatort»-verdächtigen Stil derart vor den Karren eines unterlegenen Anbieters spannen lassen. Diese Sendegefäss wurde nicht von sich aus aktiv, sondern erhielt von dritter Seite Zugang zu einem vertraulichen Gutachten mit dem klaren Auftrag, daraus eine reisserische Sendung gegen die Beschaffungsstelle und den vermeintlichen Gewinner zu konstruieren. Die Reaktion auf diese Sendung erfolgte prompt und pointiert v.a. von jenem Unternehmen, das auf verlorenem 4. Platz das Blatt doch noch für sich wenden wollte.
Zwischen Ursache (Bruch des Amtsgeheimnisses, Instruktion der SRF-Sendeleitung) und dem gebührenden Vorteil des Prinzipals, d.h. dem Erwirken eines Abbruchs des Beschaffungsverfahrens besteht ein Kausalzusammenhang. Das orchestrierte mediale Auftreten der Firma Stadler unmittelbar nach der Sendung lässt den Schluss zu, dass diese Kausalkette existierte.
Es bleibt zu hoffen, dass in künftigen Ausschreibungen Strafbehörden den Mut haben, von Amtes wegen zu ermitteln, auch wenn Effektjournalismus oft mit Geheimnisverletzungen einhergeht. «Man müsse bei einer so grossen Ausschreibung genau hinsehen» war von amtlicher Seite zu hören. Dieser Vorsatz stünde den Behörden aber auch gut an, wenn schlüssige Indizien auf Straftatbestände vorliegen.
Zurzeit läuft die Beschaffung der SBB/ZVV «Zürcher S-Bahn» – eine ebenfalls sehr voluminöse Beschaffung im Umfeld des ZVV. Wir sind gespannt, wie der Fall diesmal ausgeht, v.a. dann, wenn nur noch der eine Anbieter Chancen auf den Zuschlag hat, weil er keine Mitkonkurrenten mehr zu fürchten hat. Bei fehlendem Wettbewerb steigt das Korruptionsrisiko deutlich, wie viele Studien belegen.
Referenzen
- TA, 26.2.2015, Harte Bandagen im Tramstreit
- NZZ, 27.5.2015, Unabhängig wäre anders
- NZZ a. S., 1.3.2015, Konkurrenten streiten erbittert um neue Trams
- Schweiz a. S. 1.3.2015, Spuhler fordert Köpferollen bei den VBZ
- NZZ, 2.3.2015, Keine Anhaltspunkte für Ungereimtheiten
- SRG/Ombudsstelle, Rundschau-Beitrag über die Trambeschaffung beanstandet
- Limmattaler Zeitung, 5.3.2015, Neuen Trams droht das Abstellgleis
- TA, 2.3.2015, Vorwürfe gegen die VBZ sind nicht nachvollziehbar
- SRG «Rundschau» vom 25.2.2015, Tram Deal in Zürich https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/tram-deal-in-zuerich?urn=urn:srf:video:69cca3bf-660a-49c6-a94d-ff7cf565363f
- SRG «Rundschau» vom 4.3.2015, Zürcher Tram-Debakel https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/zuercher-tram-debakel?urn=urn:srf:video:0368c436-78e8-449c-881a-d2027c1dfa8c
Seengen, November 2025
Dr. Bertrand Barbey
