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Wachsende Lenzburger öV-Lawine dank fragwürdiger Interessenabwägung
Briefing 3/26

Ein Bauunternehmer hat im Rahmen der Ausschreibungen zum neuen Bahnhofgelände Lenzburg Beschwerde eingereicht. Wie bei Giga-Ausschreibungen üblich konnte er damit nicht durchdringen, d.h. sein Begehren auf aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde wurde abgewiesen, womit sich sein Rechtsanspruch auf Schadenersatzforderungen reduzierte und nicht mehr auf einen Widerruf des Zuschlages. Entsprechend zog er seine Beschwerde in der Folge zurück – mit verheerenden Folgen.

Das Bauvorhaben verzögert sich nun um volle 2 Jahre – eine Lawine von Bahnpassagieren zwängt sich durch die Passerelle und drängt sich auf die Perrons. Eine ungute Situation, die sich bei steigenden Passagierzahlen verschärft. Wofür? Für einen fragwürdigen Rechtsschutz, der, wie Beispiele regelmässig zeigen, bei Giga-Beschaffungen ohnehin nicht greift.  Angesichts der prekären Verhältnisse, die in Lenzburg herrschen und die sich kontinuierlich verschlechtern muss man sich fragen, ob hier die Interessenabwägung privater Rechtsschutz versus öffentliche Sicherheit versagt hat.  

Das Projekt

 Man darf sich freuen. Die SBB verwandelt das baufällige und überstrapazierte Bahnhofsareal Lenzburg in eine moderne Anlage.[1] Es geht um breitere Perrons, neue Bahnhofsgebäude und Unterführungen, behindertengerechte Anlagen und im Gewühl der 25‘000 Passagiere täglich (Prognose 2040: 40‘000 Passagiere pro Tag) – eine grüne Oase. Geplant war der Start der Hauptarbeiten bereits anfangs 2025, nun verschiebt er sich um fast 2 Jahre in den Herbst 2026. Damit erhöhen sich auch die budgetierten Kosten von CHF 232,3 Mio. Mit der Eröffnung der Anlage ist erst im Jahr 2030 zu rechnen.

Die SBB hält dazu am 2.10.2024 folgendes fest:

„Die SBB hat den Bauauftrag am 26. Februar 2024 auf simap.ch, der Beschaffungsplattform des Bundes und der bundesnahen Betriebe, ausgeschrieben. Es sind sechs Angebote eingegangen. Die SBB hat diese anhand der publizierten Zuschlagskriterien geprüft. Ende Juni 2024 hat sie entschieden, mehrere Angebote wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungskriterien auszuschliessen und dies den betroffenen Mitanbietern am 1. Juli 2024 mitgeteilt. Gegen diesen Entscheid hat ein Mitanbieter am 22. Juli 2024 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ein Entscheid steht noch aus.

Der Baubeginn hängt vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) ab. Da die Bauteams während des laufenden Bahnbetriebs arbeiten müssen, kann die SBB das Bauprogramm nicht beliebig und kurzfristig ändern. Nach dem Entscheid des BVGer muss die SBB das Bauprogramm grundlegend überarbeiten oder im schlimmsten Fall neu erstellen. Dabei muss sie sich an den verfügbaren Gleissperren orientieren und diese eng mit den Gleissperren anderer Bauprojekte – regional, national und international – koordinieren. Nur so kann die SBB ihren Kundinnen und Kunden einen funktionierenden Fahrplan anbieten.

Die seit Mitte Juni 2023 laufenden Vorbereitungsarbeiten werden unverändert fortgesetzt. Diese umfassen ein neues Bahntechnikgebäude, Kabelquerungen sowie Sicherungs- und Signalanlagen.

Wann mit den Hauptarbeiten begonnen werden kann, ist noch offen.“

Erfolgsquote bei Bundesbeschaffungen

Leider existiert keine umfassende offizielle Statistik zur Erfolgsquote von Beschwerden bei Bundesbeschaffungen. Dies ist m.E. nicht verwunderlich, brächte diese Statistik doch nur unerwünschtes Licht in einen lukrativen Zweig forensischer Juristerei. Von insgesamt 7600 Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht – sämtliche Rechtsgebiete – wurden 2025 nur 235 vollständig, 193 teilweise gutgeheissen, 3819 Beschwerden wurden abgewiesen und auf 3359 Beschwerden wurde schon gar nicht eingetreten. Die Erfolgsquote liegt somit bei 10-15%, der Rest scheitert. [2]Diese Quote gilt vermutlich auch im Beschaffungsrecht, d.h. nur ein kleiner Teil der Beschwerden vermag den Zuschlag aufzuheben. Meiner Meinung ganz ausgeprägt, bei Beschaffungen mit einem Volumen im Millionen- und Milliardenbereich. SBB-Beschaffungen und kantonale bzw. kommunale Beschaffungen im Rollmaterialbereich mögen hier als Beispiel dienen: von den seit 2008 erfolgten dutzenden grossen Flotten-Rollmaterialbeschaffungen (SBB, BLS, RhB, etc.) wurden nur einige, vereinzelte gerichtlich angefochten, keine einzige konnte obsiegen: Patentes Talgo vs. SBB (2014), Stalder bzw. Siemens gegen VBZ (2015) und – voraussichtlich – nun Stadler gegen SBB (2026).

Eingedenk dieser Tatsache finden aber immer wieder mehr oder weniger aussichtslose Beschwerden ihren Gang in die spezialisierten Kanzleien und Verwaltungsgerichte, ohne Aussicht auf Erfolg, stattdessen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und wie im Fall des Bahnhofs Lenzburg unter Inkaufnahme gestiegener Risiken punkto Sicherheit im Passagierfluss und auf den Perrons.

Situation am Bahnhof Lenzburg

Der Bahnhof Lenzburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt im Aargau mit Verbindungen zu TGV, ICE, IC und S-Bahnen. 11 Buslinien sowie der Stadtverkehr RBL (Linie 391) erschliessen eine stark wachsende Region. Relevante Gemeinden wie Lenzburg, Seon, Seengen und Beinwil am See – Gemeinden am sog. «Zürich-Bern-Aarau-Agglomerationskorridor» –  verzeichnen in den letzten 10 Jahren ein Wachstum von 30% und mehr.[3] Die SBB rechnet im Jahr 2040 mit 40’000 Passagieren pro Tag, dieser Zustand könnte allerdings angesichts der prekären Wohnsituation in der Agglomeration Zürich wesentlich früher eintreten.

heute noch von Lenzburg mit dem Auto nach Zürich fährt gilt als Ausnahme. Jeder vernünftige Mensch weiss die Vorzüge einer Bahnfahrt direkt ins Zentrum der Metropole zu schätzen. Ganz besonders bei steigenden Benzinpreisen. Der Druck auf den Bahnhof Lenzburg wird somit anhalten und weiter steigen, weil das Wachstum der Agglomerationsgemeinden anhält. Mit der geplanten Realisierung der neuen Bahnhofanlage im Jahr 2030 stehen den Bahnpassagieren bange vier Jahre im Gedränge der überfüllten Passerelle und der Perrons 3 und 4 bevor. Muss im Krisenjahr 2026 erst ein Unfall passieren, bevor diese bedenkliche Entwicklung korrigiert wird?

Rechtsgüterabwägung in Krisenzeiten

 Das hier angeführte Beispiel einer Rechtsgüterabwägung zwischen einem funktionierenden Rechtsstaat, der Rechtsfehler korrigiert einerseits und bedrohten Rechtsgütern wie Sicherheit, öffentliche Ordnung, dem Anspruch auf einen funktionierenden öffentlichen Verkehr, Wohnraum etc. andrerseits offenbaren ein grösseres Dilemma des Staates, richtige Prioritäten zu setzen. Die Entwicklung wird erkannt, die Remedur erfolgt zu spät. Kollateralschäden, ein erhöhtes Betriebs- und Unfallrisiko am Standort Lenzburg wie auch finanzielle Folgen der Rechtskontrolle sind die Folgen. Man darf gespannt sein, wie sich künftige Krisen der öffentlichen Hand auf den Luxus privater – und oft aussichtsloser – Beschwerderechte auswirken werden.

Seengen, 28.3.2026

Bertrand Barbey, Dr.oec. HSG, lic.iur.
bertrand.barbey@railoeb.ch

[1] https://company.sbb.ch/de/bahnentwicklung/projekte/deutschschweiz/aargau-solothurn/bahnhof-lenzburg.html

[2] Bundesverwaltungsgericht, Geschäftsbericht 2025

[3] Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2025 – Gemeinden des Bezirks Lenzburg


Im Gedränge der Passerelle Lenzburg am 3.3.2026, 0730H